Unser Aufnahmeverfahren
Schüler der Schule im Taubertal mit Potential für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind der Adressatenkreis für den Besuch der BVE. In einer Berufswegekonferenz (BWK), die gegen Ende der Hauptstufe durchgeführt wird, werden die Vorstellungen und Wünsche von Schülern und Eltern im Hinblick auf die spätere berufliche Ausrichtung erörtert. Als Beratungsgrundlage dient das Kompetenzinventar im Prozess der Berufswegeplanung. Sofern der Besuch der BVE angezeigt scheint und von den Schülern und Eltern gewünscht wird, erhalten die Schüler in der Regel zunächst eine (zeitlich flexible) Vorbereitung in der eigens für diesen Zweck eingerichteten Kooperationsklasse. Eine andere Form der Vorbereitung besteht darin, dass die Schüler zunächst das 1. Jahr ihrer Berufsschulpflicht in der Berufsschulstufe der Schule im Taubertal absolvieren. In beiden Optionen sind bereits kurze Praktika vorgesehen, damit erste Erfahrungen auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt gesammelt werden können. Vor Eintritt in die BVE erhalten alle zukünftigen Schüler die Möglichkeit, in einer Hospitationswoche die Abläufe in der BVE kennenzulernen.
Die Aufnahme in die BVE erfolgt in der Regel in Verbindung mit einer Probezeit. Ebenso regelt ein Vertrag die Vereinbarungen seitens der Schule und des Schülers bzw. dessen Erziehungsberechtigten.
Absolventen der regionalen Förderschulen werden in der Regel über die jeweiligen Schulleitungen bzw. über ihre Klassenlehrer für den Besuch der BVE vorgeschlagen. Im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten absolvieren auch diese Schüler vor ihrer Aufnahme zunächst ein Schnupperpraktikum. Grundlage der Einschätzung für den Besuch der Schüler aus Förderschulen ist bislang noch das Profil-AC und eine Beratung durch den Reha-Berater der Agentur für Arbeit.
Zukünftig sollen alle potentiellen Schüler mit dem Kompetenzinventar im Prozess der Berufswegeplanung eine Einschätzung für den Besuch der BVE erfahren.
Der Besuch der BVE kann in begründeten Ausnahmefällen vorzeitig, bzw. mit Ablauf der Probezeit beendet werden.