Perspektiven nach dem Besuch der BVE
Im Anschluss an den Besuch der Berufsvorbereitenden Einrichtung eröffnen sich für die Schüler unterschiedliche Perspektiven. Die Möglichkeiten, die sich individuell abzeichnen, werden rechtzeitig im Rahmen einer Berufswegekonferenz mit allen Beteiligten besprochen und durch entsprechende Maßnahmen vorbereitet.
Mögliche Perspektiven sind:
- Direkte Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
- Verbleib in der BVE mit der Perspektive einer zeitnahen Übernahme in ein Arbeitsverhältnis (reale Vermittlungschancen)
- Fortsetzung der beruflichen Eingliederung über die Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“
- Besuch einer Berufsbildenden Einrichtung (Berufsbildungswerk) mit dem Ziel einer Fachwerkerausbildung
- Wechsel in das VAB (Vorbereitung auf Arbeit und Beruf), ein Angebot der Beruflichen Schule mit dem Ziel, den Hauptschulabschluss zu erwerben und ggf. eine Berufsausbildung anzuschließen.
- Aufnahme in den Berufsbildungsbereich der Werkstatt für Menschen mit Behinderung